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Unser Bericht aus der Stadtratssitzung vom 28. Juli 2011

Ratsfraktion

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause wurden vor allem zwei wichtige Themen behandelt: Die Verpachtung des Steinbruchs am Stoffelsberg an den AWV Nordschwaben und die Stellungnahme der Stadt Harburg zum Planfeststellungsverfahren zum dreistreifigen Ausbau der B25.

Der Pachtvertrag für den Steinbruch am Stoffelsberg mit dem bisherigen Pächter ist zwischenzeitlich ausgelaufen, und für die Stadt Harburg war nun die Frage, wie dieses Gelände für uns am kostengünstigsten rekultiviert werden kann. Das Thema wurde bereits mehrfach in verschiedenen Stadtratssitzungen behandelt, und die Lösung sieht nun folgendermaßen aus: Der Abfallwirtschaftsverband (AWV) Nordschwaben pachtet von der Stadt Harburg das Gelände, und betreibt dort eine Deponie für unbelasteten Erdaushub. Hier kann also Material angeliefert werden, das beispielsweise beim Hausbau als Aushub des Kellers anfällt. Als Anlieferkosten fallen dann 5 €/m3 an. Bis zuletzt haben wir mit dem AWV über möglichst günstige Konditionen für die Bewohner der Stadt Harburg verhandelt, und konnten dann in der Sitzung einen Preis von 3,50 €/m3 für alle Harburger vereinbaren. Der AWV wird das gesamte Gelände einzäunen, und die Anlieferung kann nur unter Kontrolle der Mitarbeiter des AWV vorgenommen werden. Wir glauben, dass auf diese Weise eine gute Lösung für die Zukunft des Stoffelsberg gefunden wurde, da der AWV hier einen geordneten Betrieb sicherstellen wird, und neben der Pacht, die anteilig entrichtet wird, auch später noch für die abschließenden Rekultivierungsmaßnahmen aufkommt.

Das zweite wichtige Thema war die Stellungnahme der Stadt Harburg zum dreistreifigen Ausbau der B25. Hier läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren. Die Stadt Harburg war als Träger öffentlicher Belange dazu aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Aus unserer Sicht ist dieses Planfeststellungsverfahren und die zugehörige Bürgerbeteiligung jetzt DIE Gelegenheit, der Forderung nach Lärmschutzmaßnahmen im Stadtbereich Gehör zu verschaffen. Wir haben daher folgende Stellungnahme der SPD Fraktion vorgetragen, und die Kolleginnen und Kollegen des Stadtrats haben zugestimmt, die entsprechenden Absätze fast unverändert in die Stellungnahme der Stadt Harburg aufzunehmen.

Stellungnahme der SPD Fraktion zum Planfeststellungsverfahren B25, Juli 2011

Wir haben in der Fraktion die Unterlagen gesichtet, und haben zwei aus unserer Sicht wichtige Dinge anzumerken, die auch so in der Stellungnahme der Stadt Harburg enthalten sein sollten.

Zum Einen wurden die Lärmschutzberechnungen auf Basis der Verkehrszählung von 2005 erstellt. Herr Hager hat uns bereits am 03.12.2009 darüber informiert, dass im Jahr 2010 neu gezählt wird. Auf meine Nachfrage in der Sitzung am 24.02.2011 hat uns Herr Hager bestätigt, dass die Zählungen 2010 durchgeführt wurden, lediglich die Auswertung läge noch nicht vor. Dass jetzt in einem so wichtigen Verfahren wie der Planfeststellung wieder mit den alten, längst überholten Zahle operiert wird, verwundert uns schon sehr.

Zu Zweiten sind wir mit der Schlussfolgerung aus dem Lärmgutachten nicht einverstanden. Dass die Verkehrsbelastung auf der B25 durch den Mautausweichverkehr erheblich gestiegen ist, möchte hier sicher niemand bestreiten. Durch den jetzt geplanten Ausbau wird die B25 als Ausweichstrecke immer attraktiver, dieser Trend wird sich trotz der jetzt geplanten Bemautung der Bundesstraßen auch weiterhin fortsetzen. Denn die Ausweichstrecke ist im Vergleich zu den Autobahnen einfach kürzer. Die Forderung der betroffenen Anwohner im Bereich der Stadt Harburg nach Lärmschutzmaßnahmen wurde daher vom Stadtrat auch unterstützt.
Die Differenzierung zwischen Lärmvorsorge und –sanierung wurde uns ja bereits erklärt, nun ist es also so, dass wir zwar den kompletten Verkehr zu ertragen haben, aus den bekannten baulichen Gründen aber im eigentlichen Bereich der Stadt Harburg kein „Neubau“ stattfindet, und wir somit keinen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen im Sinne der Lärmvorsorge haben. In dieser Weise kann man uns nicht im Regen stehen lassen. Wir möchten daher, dass folgende Formulierungen in die Stellungnahme der Stadt Harburg aufgenommen werden:

1. Die Stadt Harburg vertritt die Ansicht, dass durch den geplanten Ausbau der B25 das Verkehrsaufkommen auf dieser Strecke vermutlich weiter deutlich zunehmen wird. Ein Ausbau im Bereich der Stadt Harburg unterbleibt aus rein bautechnischen Gesichtspunkten. Die Stadt Harburg fordert daher, dass für den gesamten Stadtbereich (und Stadtteile) die Lärmvorsorge gemäß 16. BImSchV durchgeführt wird, da es sich bei dieser Maßnahme um eine wesentliche Änderung der vorhandenen Straße auch im Stadtgebiet Harburgs handelt.

2. Die Lärmschutzberechnung im Planfeststellungsverfahren ist neu durchzuführen, da die vorgelegte Berechnung auf Zahlen der Verkehrszählung von 2005 basiert. Im Jahr 2010 wurde eine neue Zählung durchgeführt, die hier ermittelten Zahlen sind dem Gutachten zugrunde zu legen.

 
 

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